1. Geltungsbereich und Gegenstand
1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) regeln das rechtliche Verhältnis zwischen Hungerbühler Sport, 8038 Zürich und dem Mitglied.
1.2 Die Mitgliedschaft bei Hungerbühler Sport wird durch den Kauf eines Abonnements automatisch ausgelöst. Die Bestimmungen der AGB finden analog auf Personal Trainings und Drop-Ins Anwendung.
1.3 Hungerbühler Sport behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Aus einer Änderung der AGB kann das Mitglied keine Rechte ableiten. Die aktuellen AGBs sind jederzeit auf www.nicoh.ch ersichtlich.
1.4 Alle Dienstleistungen von Hungerbühler Sport unterliegen vollumfänglich diesen Bedingungen, sofern sie nicht durch schriftliche Vereinbarungen abgeändert oder ergänzt wurden.
2. Angebot
2.1 Hungerbühler Sport führt Fitnesstrainings während des ganzen Jahres in Zürich durch. Die Trainings (Gruppen- und Personal Trainings) finden mehrheitlich im Freien, teilweise in gemieteten Räumlichkeiten in deutscher (teilweise englischer Sprache) statt.
2.2 Die Leistungen von Hungerbühler Sport dienen der Gesundheitsförderung sowie der allgemeinen Leistungssteigerung und dürfen nicht als Therapie verstanden werden.
2.3 Die Gruppentrainings sind auf 12 Mitglieder begrenzt. Die Personal Trainings werden mit einer Person durchgeführt oder auf Anfrage mit zwei Personen.
2.4 Für die Gruppentrainings werden pro Monat im Schnitt 8 resp. mind. 4 Termine angeboten. Hungerbühler Sport stellt dem Mitglied genügend Termine zur Verfügung, um ein Abonnement innert der Geltungsdauer einzulösen.
2.5 Die Termine der Gruppentrainings werden jeweils bis spätestens einen Monat vor dem Folgemonat auf www.nicoh.ch kommuniziert. Änderungen und Abweichungen werden hiermit ausdrücklich vorbehalten. Während der offiziellen Ferienzeiten kann es zu einem reduzierten Angebot kommen. Es ist Sache des Mitglieds, sich über die Termine zu informieren, um die Trainings regelmässig besuchen zu können. Termine für Personal Trainings werden mit dem Mitglied individuell vereinbart. Witterungsbedingt oder aus anderen logistischen Gründen behält sich Hungerbühler Sport vor, den angekündigten Trainingsort kurzfristig (bis 12 Stunden vor Trainingsbeginn) zu ändern. Jede Änderung wird den angemeldeten Mitgliedern kommuniziert.
2.6 Es gelten die auf der Website www.nicoh.ch aufgeführten Preise. Besondere Bestimmungen können seitens Hungerbühler Sport bei Personal Trainings ergänzend getroffen werden, zum Beispiel wenn sich der Trainingsort auf Wunsch des Kunden ausserhalb der Stadt Zürich befindet oder die Personal Trainings am Wochenende oder Montag bis Sonntag zwischen 20.00 Uhr abends und 09.00 Uhr morgens stattfinden.
3. Haftungsausschluss
Hungerbühler Sport Personal Trainings werden ausschliesslich von ausgebildeten und erfahrenen Fachleuten geleitet. Das Mitglied hat den Anweisungen des Hungerbühler Sport Trainers jederzeit Folge zu leisten. Hungerbühler Sport schliesst, soweit rechtlich zulässig, jede Haftung für Verluste bzw. Schäden irgendwelcher Art aus – sei es für direkte, indirekte oder Folgeschäden, die sich während des Trainings ereignet haben. Dazu gehören auch Verletzungen, welche man sich während und aufgrund des Trainings zuziehen kann und Schäden am Eigentum Dritter. Hungerbühler Sport kann nicht für körperliche Schäden jeglicher Art haftbar gemacht werden, welche sich während oder aufgrund des Trainings ereignet haben. Das Mitglied ist sich bewusst, dass bei physischem Training immer ein gesundheitliches Restrisiko besteht. Der Abschluss einer entsprechenden Versicherung ist Sache des Mitglieds.
4. Teilnahmebedingungen
4.1 Das Ausfüllen des Gesundheitsfragebogens ist für jedes Mitglied obligatorisch und muss wahrheitsgetreu ausgefüllt werden (und ist einmalig bis 12 Stunden vor dem ersten Training online einzureinreichen). Sollten sich, aus welchem Grund auch immer, am Gesundheitszustand des Mitglieds negative Entwicklungen ergeben, ist das Mitglied verpflichtet, Hungerbühler Sport darüber umgehend zu informieren.
4.2 Sollte Hungerbühler Sport Bedenken haben bezüglich der Gesundheit eines Mitglieds, behält sich Hungerbühler Sport vor, vom Mitglied eine ärztliche Untersuchung zu verlangen, das Mitglied abzulehnen oder vorübergehend vom Training auszuschliessen.
4.3 Das Mindestalter für alle Trainings beträgt 18 Jahre. Für jüngere Mitglieder ist die schriftliche Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters erforderlich.
5. Ausrüstung
Für die Ausrüstung während dem Training ist jedes Mitglied selbst verantwortlich (dem Wetter angepasste Kleidung, Handtuch, Wasser). Auch eine allfällige Verpflegung ist Sache des Mitglieds.
6. An- und Abmeldefrist
Die Anmeldung oder Umbuchung ist ab 7 Tagen und bis 12 Stunden vor Trainingsbeginn möglich. Ab 12 Stunden vor Trainingsbeginn ist die Anmeldung verbindlich und kann nicht rückgängig gemacht werden, d.h. unabhängig von der Teilnahme am Personal Training/Gruppentraining wird das Training vom Konto des Mitglieds abgezogen.
7. Mindestteilnehmerzahl
7.1 Das Gruppentraining wird in der Regel nur dann durchgeführt, wenn sich mindestens 3 Personen angemeldet haben. Eine Nichtdurchführung wird 12 Stunden vor Trainingsbeginn kommuniziert. In diesem Fall wird die Session von Hungerbühler Sport dem Mitglied auf sein Konto gutgeschrieben.
7.2 Sollte sich bis 12 Stunden vor dem Training nur eine Person anmelden, bietet Hungerbühler Sport ein Personal Training an, sofern das betroffene Mitglied einverstanden ist. Die Gruppensession wird dem Mitglied auf sein Konto gutgeschrieben und es greifen die Preise der Personal Trainings von Hungerbühler Sport.
7.3 Sollten sich bis 12 Stunden vor dem Training nur zwei Personen anmelden, bietet Hungerbühler Sport ein Partner-Personal Training an, sofern die betroffenen Mitglieder einverstanden sind. In diesem Fall bucht Hungerbühler Sport eine zusätzliche Gruppensession vom laufenden Abonnement der jeweiligen Mitglieder ab.
8. Mitgliederbereich (Gruppentrainings und Einzeltrainings)
Die Registration auf www.nicoh.ch ist kostenlos und für Gruppentrainings und Einzeltrainings obligatorisch, sobald ein neues Mitglied eine Bestellung resp. eine Buchung vornehmen möchte. Diese persönlichen Angaben werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Sie dienen nur für administrative Zwecke zwischen Hungerbühler Sport und dem Mitglied. Das Profil im Mitgliederbereich ist privat und nicht für andere Mitglieder oder Website-Besucher sichtbar. Ohne Registration können weder Abonnements, Drop-ins oder Probetrainings gebucht werden, noch können Trainings online gebucht werden.
9. Bezahlung
9.1 Die Bezahlung der Gruppentrainings erfolgt im Voraus online auf www.nicoh.ch mit Kreditkarte, PayPal oder TWINT. Bei der Bezahlung mit Kreditkarte können Gebühren anfallen. Den Zahlungsbeleg erhält das Mitglied physisch zusammen mit dem Rückforderungsbeleg (siehe dazu Absatz 15) beim ersten Training.
9.2 Bei den Abonnements kann alternativ eine Rechnung bestellt werden. Die Rechnung wird innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Bestelleingang per E-Mail ausgestellt (Zahlungsfrist 7 Tage). Bei Zahlungseingang wird das Abonnement freigeschaltet und die Trainings können ab diesem Zeitpunkt online gebucht werden. Die Rechnung erhält das Mitglied auch physisch zusammen mit dem Rückforderungsbeleg (siehe dazu Absatz 15) beim ersten Training.
9.3 Die Personal Trainings werden gegen Rechnung mit 7 Tagen Zahlungsfrist im Voraus bezahlt.
9.4 Sollte ein Mitglied eine Rechnung nicht innert der Zahlungsfrist begleichen, so kann Hungerbühler Sport das Mitglied schriftlich mahnen. Die Mahngebühr beträgt CHF 50.- für jede Mahnung.
10. Verbindlichkeit
Die Bestellung eines Abonnements (Online-Kauf oder Rechnung) sowie eines einzelnen Trainingstermins (Drop-in und Abobuchung) ist mit Absenden der Anfrage/Buchung verbindlich. Durch die Bestellung akzeptiert das Mitglied die AGB von Hungerbühler Sport und ist einverstanden den Gesundheitsfragebogen, wie unter Absatz 4.1 beschrieben, vollständig und wahrheitsgetreu auszufüllen.
11. Gültigkeit
11.1 Die Abonnements (das Startdatum kann das jeweilige Mitglied festlegen) müssen innerhalb folgender Fristen eingelöst werden: Probeabo: 14 Tage / 5er-Abo: 2 Monate / 10er-Abo: 3 Monate / 20er-Abo: 7 Monate / Drop-in 7 Tage nach angegebenem Startdatum in der Bestellung
11.2 Ein Abonnement kann seitens Mitgliedes nur in Ausnahmefällen verlängert werden, es greift Absatz 12.2
12. Verlängerung
12.1 Die Laufzeiten der Abonnements können vom Mitglied nicht ohne Grund verlängert oder geändert werden.
12.2 Eine Verlängerung des Abonnements wird nur vorgenommen, wenn das Mitglied Hungerbühler Sport ein Arztzeugnis oder ein Zeugnis zur Sportunfähigkeit vorlegt. Dies gilt auch für nur eine Trainingseinheit. Die Laufzeit des Abonnements wird um die Dauer der Krankmeldung und maximal um 6 Monate verlängert.
12.3 Es ist nicht möglich, das laufende Abonnement einer Drittperson zu übertragen
12.4 Sollte seitens Hungerbühler Sport innerhalb der Gültigkeitsdauer des Abonnements eine ungenügende Anzahl Trainingstermine (weniger als 4 Termine in einem Monat) stattfinden (aufgrund Witterung, ungenügende Anzahl Mitglieder:innen oder längere Abwesenheit des Trainers/der Trainerin), wird das Abonnement entsprechend verlängert. Bei einem andauernden Ausfall des Angebotes greift Absatz 13.2.
13. Rücktritt / Rückerstattung
13.1 Nach Eingang der Bestellung eines einzelnen Trainings oder eines Abonnements ist kein Rücktritt möglich. Die Bestellung ist verbindlich und das Abonnement persönlich. Eine Rückerstattung ist nicht möglich. Ein Abonnement kann im Falle einer Krankheit oder Unfall verlängert werden, wie unter Absatz 12 beschrieben.
13.2 Sollte Hungerbühler Sport, aus welchen Gründen auch immer, das Angebot unter Absatz 2 längerfristig (Ausfall von mehr als 6 Monate) nicht mehr anbieten können, haben die Mitglieder Anspruch auf den Restbetrag ihres laufenden Abonnements. Sollte das Angebot innerhalb dieser 6 Monate wieder aufgenommen werden können, werden die Abonnements entsprechend der Ausfalldauer seitens Hungerbühler Sport verlängert.
13.3 Sollte Hungerbühler Sport ein einzelnes Training kurzfristig, aus welchen Gründen auch immer, absagen müssen, erhalten die für dieses Training bereits angemeldeten Mitglieder die Session auf deren Mitgliederkonto gutgeschrieben. Anspruch auf eine Verlängerung eines Abonnements haben die Mitglieder erst in Fällen wie unter Abs. 12.2 oder 12.4 aufgeführt.
14. News- und Marketing-Mails
Mit dem Einverständnis bei der Mitgliederregistration für «Ich möchte über Neuigkeiten von Hungerbühler Sport informiert werden», erlaubt das Mitglied an Hungerbühler Sport, regelmässig Newsletter und Marketing-E-Mails zuzustellen. Der Newsletter kann jederzeit wieder abbestellt werden. Dem Mitglied steht es frei, regelmässig über Angebote, News und Veränderungen informiert zu werden. Verpasste Aktionen oder Angebote können gegenüber Hungerbühler Sport im Nachhinein nicht geltend gemacht werden.
15. Datenschutz
15.1 Hungerbühler Sport verpflichtet sich, die persönlichen Daten und Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
15.2 Mitglieder sind angehalten, alle Informationen von anderen Trainingsteilnehmern vertraulich zu behandeln.
15.3 Hungerbühler Sport verwendet Fotos und Videos von Trainings auf der eigenen Webseite www.nicoh.ch oder auf eigenen Kanälen der sozialen Medien (z.B. Instagram / Facebook / LinkedIn), auf welchen eventuell das Mitglied zu erkennen ist. Sollte ein Mitglied dies nicht wünschen, so kann es von Hungerbühler Sport verlangen es auf dem Bild unkenntlich zu machen oder zu entfernen. Weitere und eigene Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
15.4 Die Datenschutzbestimmungen der Website können Sie unter www.nicoh.ch/datenschutzbestimmungen nachlesen. In diesen Datenschutzbestimmungen sind die Bedingungen festgelegt, zu denen wir personenbezogene Daten verarbeiten und nutzen, die wir vom Mitglied sammeln oder die uns das Mitglied zur Verfügung stellt. Durch die Nutzung der Webseite http://www.nicoh.ch stimmt das Mitglied dieser Verarbeitung und diesen Bedingungen zu und gewährleistet, dass alle vom Mitglied bereitgestellten Daten korrekt sind.
16. Rechte / Marke
Die geistigen Eigentumsrechte an allen Inhalten, einschliesslich Informationen, Grafiken, Namen, Logos, Bilder, Videos und Inhalten auf dieser Webseite und den sozialen Medien liegen ausschliesslich bei Hungerbühler Sport oder anderen Dritten. Es ist dem Nutzer der Webseite und dem Mitglied nicht gestattet, Inhalte dieser Webseite und/oder den sozialen Medien ganz oder teilweise zu kopieren, herunterzuladen, zu produzieren, zu veröffentlichen, zu übertragen, anzuzeigen, zu modifizieren, Ableitungen zu erstellen oder auf irgendeine Weise zu werten oder Marken und/oder Logos zu verwenden, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Hungerbühler Sport oder die Zustimmung eines Dritten, der die Marken/Urheberrechte besitzt. Ebenso sind Design, Code und Layout dieser Webseite durch Urheberrechte, Markenrechte, Designrechte und andere ähnliche Gesetze geschützt. Es ist dem Nutzer dieser Webseite nicht gestattet, Werke ganz oder teilweise zu kopieren, zu produzieren, zu veröffentlichen, zu übertragen, zu verarbeiten, anzuzeigen, zu ändern, zu erstellen oder in irgendeiner Weise zu verwerten.
17. Gerichtsstand
Diese AGB unterliegen schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich.
Letztmals aktualisiert am 8. Mai 2024
Hungerbühler Sport, 8038 Zürich